Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Philipp Nordmann, Carl-Zumwinkel-Weg 25, 33332 Gütersloh
Folgende
Geschäftsbedingungen (Stand 01.08.2009) sind Bestandteil aller
geschlossenen Verträge mit PN.
Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
1. Vertragsgegenstand
Miete Doppeldeckerbus
Philipp
Nordmann vermietet einen original englischen Doppeldeckerbus an Vertragspartner.
Dieser darf nur im Rahmen des Mietvertrages für die darin aufgeführten
Zwecke vom Mieter genutzt werden.
2. Leistungen,
Leistungsumfang
2.1. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag. Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
2.2. Vertragserweiterungen bzw. -änderungen bedürfen der Schriftform
und sind von beiden Partnern gegenzuzeichnen.
2.3. BfDuK erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst oder
durch Dritte.
2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug an Dritte weiter zu
vermieten oder zu überlassen.
3. Verfügbarkeit
3.1 Philipp
Nordmann bietet verschiedene Formen der Verfügbarkeiten des Fahrzeuges
an. Diese sind in der jeweils gültigen Preisliste von Philipp Nordmann
festgelegt oder werden im Einzelnen mit dem Kunden auf vertraglicher
Basis vereinbart.
3.2 Das Fahrzeug ist für den Kunden nur in der vertraglich festgesetzten
Form und dem festgelegten Zeitraum verfügbar.
4. Gewährleistung
4.1 Philipp
Nordmann leistet Gewähr für das vermietete Fahrzeug und den
entsprechend dem Mietvertrag mitvermieteten Gegenständen und Ausrüstungen
des Fahrzeuges, in dem Philipp Nordmann nach eigenem Ermessen ganz oder
teilweise nachbessert oder eine Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei
Nachbesserungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, nach
seiner Wahl Minderung oder Wandlung zu verlangen.
5. Haftungsbeschränkungen
und Schadensersatzansprüche
5.1 Die
Benutzung des Fahrzeuges erfolgt generell auf eigene Gefahr. Dies gilt
auch für Nicht-Vertragspartner von Philipp Nordmann.
5.2 Sollte eine vertraglich vereinbarte Überlassung bzw. Nutzung
des Fahrzeuges - z.B. im Falle eines technischen Defektes und/oder eines
Unfalls während der Anfahrt zum Veranstaltungsort oder während
der Veranstaltung - nicht mehr durchführbar sein, so wird Philipp
Nordmann für dadurch entstehende Schäden (Veranstaltungsausfall,
Verdienstausfall, Kosten für Ersatzmittel etc.) keinen Schadensersatz
übernehmen bzw. leisten. Jedoch hat der Kunde ein Anrecht auf Vertragserfüllung
zu einem neu zu vereinbarenden Termin.
5.3 Das Fahrzeug wird gemäß dem vereinbarten Vertrag von
Philipp Nordmann zur Verfügung gestellt. Der Mieter (oder eine
von diesem beauftragte Person) wird in die Technik bzw. in die Ausstattung
des Fahrzeuges eingewiesen. Bei Übergabe des Fahrzeuges an den
Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ein Übernahmeprotokoll
von diesem zu unterzeichnen. Hierin sind Anzahl, Art und Zustand der
überlassenen Gegenstände aufgeführt. Bei Übergabe
des Fahrzeuges zum vereinbarten Mietende ist das Übergabeprotokoll
zum Vergleich hinzuzuziehen. Hierin werden Übereinstimmungen bzw.
Abweichungen in Anzahl, Art und Zustand der überlassenen Gegenstände
festgehalten. Auch dieses Protokoll ist vom Mieter bzw. seinem Erfüllungsgehilfen
zu unterzeichnen.
5.4 Ergeben sich Abweichungen aus den beiden Übergabeprotokollen,
so ist folgendermaßen zu verfahren:
5.4.1 Fehlende Gegenstände werden zum jeweiligen Anschaffungspreis
dem Mieter in Rechnung gestellt und sind von diesem zu bezahlen.
5.4.2
Schäden an dem Fahrzeug und/oder der Ausstattung, die durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder durch Dritte verursacht
wurden, sind - unabhängig vom Verursacher - durch den Mieter zu
bezahlen. Diese werden soweit möglich fotografisch dokumentiert.
Die Reparatur erfolgt ausschließlich bei Vertragspartnern von
Philipp Nordmann und zu deren Konditionen und Bedingungen.
6. Nutzung
für Veranstaltungen
6.1 Das
Fahrzeug und dessen Ausstattung darf vom Mieter nur für den im
Vertrag genannten Veranstaltungszweck genutzt werden. Das Fahrzeug und/oder
dessen Ausrüstung darf nicht durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen
bewegt werden. Dies ist grundsätzlich nur Mitarbeitern von Philipp
Nordmann erlaubt.
6.2 Droht dem Fahrzeug und/oder der Ausstattung Unheil oder Schaden
(z.B. Diebstahl, Vandalismus, Unwetter, etc.), so ist das Fahrzeug vom
Mieter im zumutbaren Rahmen zu sichern. Für Schäden, die durch
unterlassene Sicherungspflicht des Mieters entstehen, ist der Mieter
zum Schadensersatz gegenüber Philipp Nordmann verpflichtet.
6.3 Den Anweisungen zur Nutzung des Fahrzeuges und der Ausstattung durch
einen Mitarbeiter von Philipp Nordmann bei Übergabe des Fahrzeuges
haben der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen während der
gesamten Mietdauer unbedingt Folge zu leisten.
6.4 Philipp Nordmann haftet für Sach- und Personenschäden
grundsätzlich nur im Rahmen der von Philipp Nordmann hierfür
abgeschlossenen Versicherungen.
7. Mietpreis,
Entgelte
7.1 Die
Nutzung des Leistungsangebots erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten,
die der jeweils gültigen Preisliste oder dem Vertrag zu entnehmen
sind.
8. Zahlungsbedingungen,
Eigentumsvorbehalt
8.1 Philipp
Nordmann stellt dem Mieter die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu
den in der Preisvereinbarung genannten Gebühren zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
8.2 Alle Mietgebühren sind entweder vor Veranstaltungsbeginn per
Überweisung oder spätestens bei Veranstaltungsbeginn in bar
zu begleichen. Nichteinhaltung berechtigt Philipp Nordmann, das Fahrzeug
sofort vom Veranstaltungsort zu entfernen. Per Vertrag können andere
Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
8.3 Außergewöhnliche Leistungen (z.B. für die Erstellung
von Werbeschildern, Deko-Material, Sonderlackierungen, etc.), die vom
Mieter ausdrücklich in Auftrag gegeben wurden, sind innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungseingang, spätestens aber bei Veranstaltungsbeginn
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.4 Alle Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Rechnungsbetrages Vorbehaltsware!
9. Vertragsbeginn,
Kündigung
9.1 Ein
Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung von Philipp Nordmann zustande.
Jedem mit Philipp Nordmann geschlossenen Vertrag liegen diese AGB zugrunde.
9.2 Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis bis
30 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungsbeginn kündigen. Eine
Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für die Wahrung
der Kündigungsfrist genügt der Poststempel. Eine Kündigung
muß per Einschreiben erfolgen. Alle anderen Versandarten werden
von Philipp Nordmann nicht akzeptiert.
9.3 Bei Kündigung seitens des Mieters werden 50 Prozent des vertraglich
vereinbarten Mietpreises - als Ausfallentschädigung - sowie alle
im Auftrag des Mieters von Philipp Nordmann bis zu diesem Zeitpunkt
erbrachten Leistungen (z.B. außergewöhnliche Leistungen)
zu 100 Prozent zur Zahlung an Philipp Nordmann fällig.
10. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort
für alle Leistungen und Gerichtsstand ist 33330 Gütersloh.
Für die Auftragserteilung und die Vertragsdurchführung gilt
ausschließlich Deutsches Recht. Für alle Ansprüche gilt
die gesetzliche Verjährungsfrist.
11. Salvatorische
Klausel
11.1 Sollte
eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies
die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser
Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil
seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel
durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.