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Kontakt: spielbus@gmx.de
oder 0175-2434242


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Philipp Nordmann, Carl-Zumwinkel-Weg 25, 33332 Gütersloh

Folgende Geschäftsbedingungen (Stand 01.08.2009) sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge mit PN.
Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.

1. Vertragsgegenstand Miete Doppeldeckerbus

Philipp Nordmann vermietet einen original englischen Doppeldeckerbus an Vertragspartner. Dieser darf nur im Rahmen des Mietvertrages für die darin aufgeführten Zwecke vom Mieter genutzt werden.

2. Leistungen, Leistungsumfang

2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2.2. Vertragserweiterungen bzw. -änderungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Partnern gegenzuzeichnen.
2.3. BfDuK erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst oder durch Dritte.
2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug an Dritte weiter zu vermieten oder zu überlassen.

3. Verfügbarkeit

3.1 Philipp Nordmann bietet verschiedene Formen der Verfügbarkeiten des Fahrzeuges an. Diese sind in der jeweils gültigen Preisliste von Philipp Nordmann festgelegt oder werden im Einzelnen mit dem Kunden auf vertraglicher Basis vereinbart.
3.2 Das Fahrzeug ist für den Kunden nur in der vertraglich festgesetzten Form und dem festgelegten Zeitraum verfügbar.

4. Gewährleistung

4.1 Philipp Nordmann leistet Gewähr für das vermietete Fahrzeug und den entsprechend dem Mietvertrag mitvermieteten Gegenständen und Ausrüstungen des Fahrzeuges, in dem Philipp Nordmann nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise nachbessert oder eine Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung zu verlangen.

5. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

5.1 Die Benutzung des Fahrzeuges erfolgt generell auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Nicht-Vertragspartner von Philipp Nordmann.
5.2 Sollte eine vertraglich vereinbarte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges - z.B. im Falle eines technischen Defektes und/oder eines Unfalls während der Anfahrt zum Veranstaltungsort oder während der Veranstaltung - nicht mehr durchführbar sein, so wird Philipp Nordmann für dadurch entstehende Schäden (Veranstaltungsausfall, Verdienstausfall, Kosten für Ersatzmittel etc.) keinen Schadensersatz übernehmen bzw. leisten. Jedoch hat der Kunde ein Anrecht auf Vertragserfüllung zu einem neu zu vereinbarenden Termin.
5.3 Das Fahrzeug wird gemäß dem vereinbarten Vertrag von Philipp Nordmann zur Verfügung gestellt. Der Mieter (oder eine von diesem beauftragte Person) wird in die Technik bzw. in die Ausstattung des Fahrzeuges eingewiesen. Bei Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ein Übernahmeprotokoll von diesem zu unterzeichnen. Hierin sind Anzahl, Art und Zustand der überlassenen Gegenstände aufgeführt. Bei Übergabe des Fahrzeuges zum vereinbarten Mietende ist das Übergabeprotokoll zum Vergleich hinzuzuziehen. Hierin werden Übereinstimmungen bzw. Abweichungen in Anzahl, Art und Zustand der überlassenen Gegenstände festgehalten. Auch dieses Protokoll ist vom Mieter bzw. seinem Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.
5.4 Ergeben sich Abweichungen aus den beiden Übergabeprotokollen, so ist folgendermaßen zu verfahren:
5.4.1 Fehlende Gegenstände werden zum jeweiligen Anschaffungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt und sind von diesem zu bezahlen.
5.4.2 Schäden an dem Fahrzeug und/oder der Ausstattung, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder durch Dritte verursacht wurden, sind - unabhängig vom Verursacher - durch den Mieter zu bezahlen. Diese werden soweit möglich fotografisch dokumentiert. Die Reparatur erfolgt ausschließlich bei Vertragspartnern von Philipp Nordmann und zu deren Konditionen und Bedingungen.

6. Nutzung für Veranstaltungen

6.1 Das Fahrzeug und dessen Ausstattung darf vom Mieter nur für den im Vertrag genannten Veranstaltungszweck genutzt werden. Das Fahrzeug und/oder dessen Ausrüstung darf nicht durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen bewegt werden. Dies ist grundsätzlich nur Mitarbeitern von Philipp Nordmann erlaubt.
6.2 Droht dem Fahrzeug und/oder der Ausstattung Unheil oder Schaden (z.B. Diebstahl, Vandalismus, Unwetter, etc.), so ist das Fahrzeug vom Mieter im zumutbaren Rahmen zu sichern. Für Schäden, die durch unterlassene Sicherungspflicht des Mieters entstehen, ist der Mieter zum Schadensersatz gegenüber Philipp Nordmann verpflichtet.
6.3 Den Anweisungen zur Nutzung des Fahrzeuges und der Ausstattung durch einen Mitarbeiter von Philipp Nordmann bei Übergabe des Fahrzeuges haben der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen während der gesamten Mietdauer unbedingt Folge zu leisten.
6.4 Philipp Nordmann haftet für Sach- und Personenschäden grundsätzlich nur im Rahmen der von Philipp Nordmann hierfür abgeschlossenen Versicherungen.

7. Mietpreis, Entgelte

7.1 Die Nutzung des Leistungsangebots erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten, die der jeweils gültigen Preisliste oder dem Vertrag zu entnehmen sind.

8. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

8.1 Philipp Nordmann stellt dem Mieter die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung genannten Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
8.2 Alle Mietgebühren sind entweder vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung oder spätestens bei Veranstaltungsbeginn in bar zu begleichen. Nichteinhaltung berechtigt Philipp Nordmann, das Fahrzeug sofort vom Veranstaltungsort zu entfernen. Per Vertrag können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
8.3 Außergewöhnliche Leistungen (z.B. für die Erstellung von Werbeschildern, Deko-Material, Sonderlackierungen, etc.), die vom Mieter ausdrücklich in Auftrag gegeben wurden, sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang, spätestens aber bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.4 Alle Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Vorbehaltsware!

9. Vertragsbeginn, Kündigung

9.1 Ein Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung von Philipp Nordmann zustande. Jedem mit Philipp Nordmann geschlossenen Vertrag liegen diese AGB zugrunde.
9.2 Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis bis 30 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungsbeginn kündigen. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für die Wahrung der Kündigungsfrist genügt der Poststempel. Eine Kündigung muß per Einschreiben erfolgen. Alle anderen Versandarten werden von Philipp Nordmann nicht akzeptiert.
9.3 Bei Kündigung seitens des Mieters werden 50 Prozent des vertraglich vereinbarten Mietpreises - als Ausfallentschädigung - sowie alle im Auftrag des Mieters von Philipp Nordmann bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen (z.B. außergewöhnliche Leistungen) zu 100 Prozent zur Zahlung an Philipp Nordmann fällig.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist 33330 Gütersloh. Für die Auftragserteilung und die Vertragsdurchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht. Für alle Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

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